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Arbeit | Freiburg

Die Zeit für den Feierabend selbst bestimmen

Foto: applico
Foto: applico

Wann mache ich Mittagspause? Wann Feierabend? Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Beeinträchtigung in den Ateliers der Stiftung applico bestimmen die Zeit für die Mittagspause und den Feierabend selbst. Das hat Vorteile: mehr Freiheit und mehr Eigenverantwortung. Und die Arbeitszeit passt besser zum Fahrplan von Bus und Zug.

Die Stiftung applico hat für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit psychischer Beeinträchtigung die gleitende Arbeitszeit eingeführt. Gleitende Arbeitszeit oder Gleitzeit bedeutet: Man entscheidet selbst:

  • Wann beginne ich mit der Arbeit?
  • Wann höre ich mit der Arbeit auf?

Was haben wir gemacht?

Mitglieder vom Wohnen- und Arbeiten-Rat und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ateliers hatten einen Wunsch: Sie wollten die Arbeitszeit an den Fahrplan von Bus und Zug anpassen. Die Leitung von der Stiftung applico hat den Wunsch mit Fach·personen und Mitgliedern vom Rat besprochen. Zusammen haben sie entschieden: Das geht zum Teil. Die Stiftung applico führt dazu Gleitzeit am Mittag und am Abend ein.

Wie funktioniert die Gleitzeit?

Die Gleitzeit funktioniert so:

Am Morgen und am Nachmittag

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ateliers beginnen am Morgen und am Nachmittag zu festen Arbeitszeiten. Das ist wichtig: So sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Sitzungen da. Und alle erhalten neue Informationen gleichzeitig.

Am Mittag

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden am Mittag selbst, wann sie Mittagspause machen. Das ist wichtig: Die Gleitzeit ist 1 Stunde. Das bedeutet: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen die Mittagspause zwischen 11.30 und 12.30 Uhr beginnen. Der Vorteil ist: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entscheiden selbst:

  • Ich mache länger Mittagspause.
  • Ich mache kürzer Mittagspause.

Am Abend

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen entscheiden auch am Abend selbst, wann sie Feierabend machen. Das ist wichtig: Die Gleitzeit ist auch am Abend 1 Stunde. Das bedeutet: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen bis mindestens um 15.30 Uhr arbeiten. Und sie dürfen nicht länger als bis um 16.30 Uhr arbeiten. Sie können innerhalb dieser Stunde Feierabend machen.

Der Vorteil ist: Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können den Feierabend auf den Fahrplan von Bus und Zug anpassen. Sie erreichen so einen bestimmten Bus oder Zug. Oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können einen Termin früher am Nachmittag abmachen. Zum Beispiel ein Termin beim Coiffeur.

Elektronische Zeit·erfassung mit Badge

Die Stiftung applico hat die elektronische Zeit·erfassung eingeführt. Das System speichert die Arbeitszeit von jedem Mitarbeiter oder von jeder Mitarbeiterin. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben einen Badge erhalten. Der Badge sieht aus wie eine Kreditkarte. Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Arbeit kommen, halten sie den Badge an das Gerät von der Zeit·erfassung. Damit melden sie sich zur Arbeit an.

Wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Mittagspause gehen, halten sie den Badge wieder ans Gerät. Damit melden sie sich von der Arbeit ab. Das Gleiche machen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Nachmittag und am Abend. Das Gerät speichert so die Arbeitszeit.

Was haben wir erreicht?

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen finden gut,

  • dass sie mehr Freiheit haben bei der Arbeitszeit.
  • dass sie am Mittag und am Abend das Ende der Arbeitszeit selbst bestimmen können.

Das Anmelden und Abmelden mit dem Badge war am Anfang etwas schwierig. Wir von der Stiftung applico mussten gut erklären, wie der Badge funktioniert. Das brauchte Zeit. Jetzt funktioniert das Anmelden und Abmelden gut. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden das Badge-System gut.

Wie geht es weiter?

Im Moment planen wir nichts Neues.

UN-BRK: Artikel 27: Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf Arbeit und Beschäftigung.

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applico
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